Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28062
LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05 (https://dejure.org/2005,28062)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2005 - 65 S 6/05 (https://dejure.org/2005,28062)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 65 S 6/05 (https://dejure.org/2005,28062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters aus Rechtsscheinsgesichtspunkten für eine Verbindlichkeit der GbR bei einem Auftreten als Vertreter dieser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Das gleiche gilt für den Fall, dass in der Rechtsmittelinstanz erstmalig der ausländische Gerichtsstand einer Partei behauptet wird (vgl. BGH, BB 2004, 1077 [BGH 28.01.2004 - VIII ZB 66/03] ).
  • BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00

    Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Nach diesen Vorschriften wird zwar eine Haftung des ausscheidenden Gesellschafters begründet, soweit für den Anspruch im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters bereits der Rechtsgrund gelegt war und dafür genügt bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei Mietverhältnissen der Abschluss des Vertrages, solange die Vertragsidentität gewahrt ist (BGH, NJW 2002, 2170 [BGH 29.04.2002 - II ZR 350/00] ; BGHZ 142, 324 = NJW 2000, 208).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Nach diesen Vorschriften wird zwar eine Haftung des ausscheidenden Gesellschafters begründet, soweit für den Anspruch im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters bereits der Rechtsgrund gelegt war und dafür genügt bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei Mietverhältnissen der Abschluss des Vertrages, solange die Vertragsidentität gewahrt ist (BGH, NJW 2002, 2170 [BGH 29.04.2002 - II ZR 350/00] ; BGHZ 142, 324 = NJW 2000, 208).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Eine Vertragsidentität kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sich aus dem Rechtsgeschäft selbst ohne Hinzutreten weiterer, rechtsgeschäftlicher Akte die einzelne Verpflichtung ergibt (BAG, NZA 1990, 557 [BAG 28.11.1989 - 3 AZR 818/87] ; NJW 1992, 3255 [BAG 24.03.1992 - 9 AZR 387/90] ; Siems/Maaß, Die Begrenzung der Nachhaftung gem. § 160 HGB , § 736 Abs. 2 BGB , WM 2000, 2328, 2329) und vorliegend war zwar der Mietvertrag bereits zu Zeiten geschlossen als der Beklagte noch Gesellschafter der Vermieterseite war, die Begründung der Abstandsforderung von 3.000,- EUR bedurfte jedoch eines zusätzlichen rechtsgeschäftlichen Aktes und war nicht schon von sich heraus im seinerzeitigen Mietvertragsabschluss enthalten.
  • BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 387/90

    Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Eine Vertragsidentität kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sich aus dem Rechtsgeschäft selbst ohne Hinzutreten weiterer, rechtsgeschäftlicher Akte die einzelne Verpflichtung ergibt (BAG, NZA 1990, 557 [BAG 28.11.1989 - 3 AZR 818/87] ; NJW 1992, 3255 [BAG 24.03.1992 - 9 AZR 387/90] ; Siems/Maaß, Die Begrenzung der Nachhaftung gem. § 160 HGB , § 736 Abs. 2 BGB , WM 2000, 2328, 2329) und vorliegend war zwar der Mietvertrag bereits zu Zeiten geschlossen als der Beklagte noch Gesellschafter der Vermieterseite war, die Begründung der Abstandsforderung von 3.000,- EUR bedurfte jedoch eines zusätzlichen rechtsgeschäftlichen Aktes und war nicht schon von sich heraus im seinerzeitigen Mietvertragsabschluss enthalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht